Rechtsanwalts- & Notarkanzlei Rühmkorf

Neuer Bußgeldkatalog in Kraft (seit 01.Feb.2009)

Seit dem 1. Februar müssen sich Autofahrer auf empfindlich höhere Bußgelder bei Vergehen im Straßenverkehr einrichten. Rasen, Drängeln, Alkohol am Steuer: Für Verkehrsrowdys wird es künftig teuer.

Verkehrsrowdys und Dränglern drohen empfindlich höhere Strafen. Die neuen Sätze erreichen Rekordhöhen: Alkohol am Steuer etwa wird beim ersten Verstoß mit 500 Euro geahndet. Das Missachten von Tempolimits kann bis zu knapp 800 Euro teuer werden. Verschärfungen der Sanktionen im ruhenden Verkehr sind vorerst nicht vorgesehen. Wer innerhalb geschlossener Ortschaften etwa 21 Stundenkilometer zu schnell fährt, zahlt ab sofort 80 statt bisher 50 Euro Bußgeld. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg. Bei 31 Stundenkilometern über dem Tempolimit werden innerorts 160 (statt 100) und außerorts 120 (statt 75) Euro fällig. Wer die zulässige Geschwindigkeit gar um mehr als 70 Stundenkilometer überschreitet, zahlt innerorts 760 Euro statt bisher 425 Euro, außerorts 600 statt bisher 375 Euro. Außerdem gibt es ein dreimonatiges Fahrverbot.

 

Drogen und Alkohlfahrten werden härter sanktioniert

 

Liegt die Sichtweite wegen Regen, Nebel oder Schnee unter 50 Meter, ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 Kilometer pro Stunde beschränkt. Wer schneller fährt, wird künftig tief in die Tasche greifen müssen. Mehr als 30 Stundenkilometer über dem Tempolimit kostet außerorts dann 120 (statt 75) Euro.

Auch das Fahren unter Einfluss von Alkohol und Drogen kommt künftig teuer zu stehen: Schon der Ersttäter wird mit 500 (statt 250) Euro zur Kasse gebeten. Die Strafe für Wiederholungstäter beträgt beim zweiten Verstoß 1.000 (statt 500) Euro, beim dritten Mal 1.500 (statt 750) Euro. Wer vorsätzlich handelt, zahlt 3.000 Euro. Fahranfänger, die sich nicht an die Null-Promille-Regel halten, müssen 250 (statt 125) Euro zahlen. Wie bisher muss noch eine Nachschulung absolviert werden, und die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre.

 

 

Ampelsünder zahlen fast das doppelte

 

Das Überfahren einer roten Ampel kostet zwischen 90 (statt 50) und 360 (statt 200) Euro. Das Strafmaß hängt davon ab, wie lange die Ampel schon auf Rot geschaltet war und wie schwer die Folgen der Verkehrsübertretung wiegen. "Spät-Gelb" wird mit 90 Euro geahndet. Kommt es dabei aber zu einer Gefährdung, sind schon 200 (statt 125) Euro und ein Monat Fahrverbot die Folge. Passiert ein Unfall, wird es noch teurer. Wer bei Geschwindigkeiten über 80 Stundenkilometer zu wenig Abstand zum Vordermann hält, muss mit mindestens 75 Euro Bußgeld (statt 40) rechnen. Die maximale Strafe bei zu geringem Sicherheitsabstand und einer Geschwindigkeit von mehr als 130 Stundenkilometern beträgt 400 (statt 250) Euro, vier Punkte und drei Monate Fahrverbot.

Verdoppelt wird die Geldbuße für gefährliche Überholmanöver, und zwar von 125 auf 250 Euro. Bei Sachbeschädigung sind 300 Euro fällig. Wer die Vorfahrt missachtet, muss doppelt so viel zahlen wie bisher, nämlich 100 (statt 50) Euro Bußgeld. Verstöße beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren auf der Autobahn werden mit Sätzen zwischen 70 (statt 40) und 200 (statt 150) Euro geahndet. Um das Zweieinhalbfache steigt die Strafe für Veranstalter und Teilnehmer illegaler Autorennen. Wer sie organisiert, zahlt 500 (statt 200) Euro Strafe. Wer daran teilnimmt, muss 400 (statt 150) Euro berappen.

 

 

Bußgeldrechner - Geschwindigkeit

 

Bußgeldrechner - Abstand

 

 

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